UN-Menschenrechtsrat aufgefordert, Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland zu adressieren

UN-Menschenrechtsrat aufgefordert, Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland zu adressieren

Die Coordination des Associations et Particuliers pour la Liberté de Conscience (CAP LC), eine internationale Menschenrechtsorganisation mit besonderem Beraterstatus beim UN-Wirtschafts- und Sozialrat, hat dem UN-Menschenrechtsrat eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme vorgelegt, in der sie ihre Besorgnis über die Verbreitung von Diskriminierung und Stigmatisierung von Mitgliedern der Shincheonji-Kirche Jesu zum Ausdruck bringt. Die Stellungnahme, die am 9. Juli von der Kirche veröffentlicht wurde, fordert die Regierungen auf, Entscheidungen über die Kirche auf der Grundlage überprüfbarer Beweise und klarer rechtlicher Standards zu treffen.

CAP LC betonte, dass negative Wahrnehmungen und unbestätigte Materialien aus Südkorea, wenn sie im Ausland verbreitet werden, ernsthafte Auswirkungen auf die öffentliche Meinung, Verwaltungsverfahren und gerichtliche Entscheidungen in anderen Ländern haben könnten. Die Organisation führte Beispiele aus dem Vereinigten Königreich und deutschsprachigen Ländern an, wo Diskriminierung über die öffentliche Meinung hinaus zu offiziellen Maßnahmen geführt hat. Im Vereinigten Königreich lehnte die Charity Commission den Registrierungsantrag der Shincheonji-Kirche ab und bezeichnete die Kirche als „Kult“ – ein Begriff ohne klare rechtliche Definition. CAP LC stellte fest, dass die Verwendung solcher Begriffe in offiziellen Verfahren starke soziale Stigmatisierung hervorrufen kann. In Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern waren Mitglieder aufgrund negativer Medienberichterstattung und eines kritischen Buches, das 2025 von evangelikalen Aktivisten veröffentlicht wurde, von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, dass die Einreichung von CAP LC zeige, dass die Kontroverse nicht nur ein innerstaatliches Problem Südkoreas sei, sondern unter menschenrechtlichen Standards internationale Aufmerksamkeit erhalte. Die Kirche betonte, dass unbegründete Stigmatisierung dazu führen könne, dass auch andere religiöse Minderheiten ähnlich beurteilt würden, und unterstrich die Verantwortung der Staaten, religiöse Minderheiten zu schützen. CAP LC hat bereits früher Themen bei den Vereinten Nationen angesprochen, darunter die Verfolgung der Kirche des Allmächtigen Gottes in China und Bedenken hinsichtlich des Antrags Japans auf eine Auflösungsverfügung gegen die Vereinigungskirche.

Die Stellungnahme befasste sich auch mit der Kontroverse in Südkorea über die politische Beteiligung von Kirchenmitgliedern. CAP LC kritisierte Behauptungen einiger politischer Kräfte, dass die Parteimitgliedschaft von Shincheonji-Mitgliedern einer „Religions-Politik-Kollusion“ gleichkomme, und argumentierte, dass politische Beteiligung nicht allein aufgrund der Religionszugehörigkeit als verdächtig angesehen werden sollte. CAP LC forderte die südkoreanische Regierung auf, die Religionsfreiheit, Nichtdiskriminierung und religiöse Neutralität zu wahren.

In der Zwischenzeit untersucht Südkorea Vorwürfe im Zusammenhang mit der Parteimitgliedschaft von Kirchenmitgliedern. Am 24. Juni erließ ein Gericht einen Haftbefehl gegen Vorsitzenden Lee Man-hee unter anderem wegen Bedenken hinsichtlich möglicher Beweisvernichtung. Am 29. Juni erhob die gemeinsame Ermittlungsbehörde der Regierung Anklage gegen Lee, der sich in Untersuchungshaft befindet, unter anderem wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz. Die Shincheonji-Kirche besteht darauf, dass der Fall gemäß ordnungsgemäßen Verfahren und objektiven Beweisen behandelt werden sollte, nicht aufgrund gesellschaftlicher Wahrnehmungen oder politischer Kontroversen. Die Kirche äußerte auch Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung Lees, der 95 Jahre alt ist, mit den Ermittlungen kooperiert hat und dessen wesentliche Beweismittel bereits gesichert wurden.

Die Shincheonji-Kirche erklärte, dass die Stellungnahme von CAP LC und die südkoreanischen Ermittlungen eine gemeinsame Frage aufwerfen: Welche Standards sollten staatliche Justiz- und Verwaltungsbehörden anwenden, wenn sie mit religiösen Minderheiten umgehen? Die Kirche argumentiert, dass dieses Thema als Maßstab dafür dient, ob die Rechte religiöser Minderheiten in innerstaatlichen und internationalen Verfahren gleichermaßen geschützt werden. Die internationale Gemeinschaft beobachtet, ob rechtliche Grundlagen und ordnungsgemäße Verfahren konsequent eingehalten werden. Letztendlich wird die Art und Weise, wie der Fall gelöst wird, das gesellschaftliche und institutionelle Vertrauen in den Schutz religiöser Minderheiten auf die Probe stellen.

Das Redaktionsteam Burstable.News

Das Redaktionsteam Burstable.News

@Burstable

Burstable.News versorgt Online-Publikationen und Webseiten täglich mit redaktionell ausgewählten Nachrichten. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, wenn Sie an neuen, attraktiven Inhalten interessiert sind, die genau auf Ihre Besucher zugeschnitten sind.