Die Aktionäre der Mobilezone Holding AG haben auf der am 8. April 2026 abgehaltenen Generalversammlung sämtliche vom Verwaltungsrat vorgelegten Anträge genehmigt. Mit einer Vertretung von 41,26 Prozent aller Aktien, was 58,18 Prozent der stimmberechtigten Namenaktien entspricht, ergaben sich mehrere bedeutende Beschlüsse, die die Ausrichtung des Unternehmens im kommenden Jahr prägen werden.
Die unmittelbarste Auswirkung für Anleger ist die Genehmigung einer Dividendenausschüttung von CHF 0.90 pro Aktie, die damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr bleibt. Diese Dividende wird am 17. April 2026 zahlbar sein, mit einem Ex-Dividende-Datum am 15. April 2026. Die gleichbleibende Dividendenausschüttung spiegelt die stabile Finanzlage des Unternehmens und sein Engagement wider, den Aktionären trotz Marktschwankungen im Telekommunikationssektor Wert zurückzugeben.
Neben finanziellen Angelegenheiten erteilten die Aktionäre den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Entlastung, was die Zustimmung zu ihrer Führung im vergangenen Geschäftsjahr signalisiert. Die Versammlung genehmigte zudem den Nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2025, der das Engagement des Unternehmens für Transparenz in Bereichen über die rein finanzielle Leistung hinaus hervorhebt, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren, die für moderne Anleger zunehmend wichtig sind.
Die Kontinuität in der Führung war ein zentrales Thema: Die Aktionäre wählten Olaf Swantee als Verwaltungsratspräsident sowie die Verwaltungsratsmitglieder Lea Sonderegger, Markus Bernhard und Andreas Wyss wieder. Sowohl Sonderegger als auch Swantee wurden zudem erneut in den Nominations- und Vergütungsausschuss gewählt, wobei Sonderegger in der anschließenden konstituierenden Verwaltungsratssitzung als Vorsitzende bestätigt wurde. Diese Stabilität in der Führung deutet auf Vertrauen in die aktuelle strategische Ausrichtung des führenden unabhängigen Telekommunikationsspezialisten der Schweiz hin.
Die Vergütungsanträge für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung erhielten die Zustimmung der Aktionäre, ebenso wie die Wahl der BDO AG, Zürich, als ordentliche Revisionsstelle für eine weitere einjährige Amtszeit. Diese Entscheidungen gewährleisten eine angemessene Governance-Aufsicht und finanzielle Rechenschaftspflicht, während das Unternehmen sein Einzelhandelsgeschäft unter der bekannten Marke „mobilezone“ sowie seine MVNO-, B2B- und Second-Life-Geschäftsbereiche für Reparaturen und aufbereitete Geräte unter der Marke „jusit“ weiterführt.
Für detaillierte Dokumentationen sind die Protokolle der Generalversammlung auf der Investor-Relations-Website von Mobilezone verfügbar. Das Unternehmen betreibt rund 125 eigene Filialen in der Schweiz und beschäftigt etwa 600 Mitarbeiter an Standorten wie Rotkreuz und Urnäsch, während es Telekommunikationsprodukte und -dienstleistungen über mehrere Kanäle anbietet, darunter Online-Plattformen und Dritthändler.
Die Beschlüsse der Aktionäre haben Auswirkungen sowohl auf die Telekommunikationsbranche als auch auf die Anlegergemeinschaft. Die Wiederwahl erfahrener Führungskräfte deutet auf Kontinuität in der Strategie von Mobilezone hin, die physische Präsenz im Einzelhandel mit digitalen Kanälen zu verbinden und gleichzeitig in nachhaltige Geschäftsbereiche wie die Geräteaufbereitung zu expandieren. Für Anleger bietet die beibehaltene Dividende Einkommensstabilität, während die Genehmigung von Governance-Maßnahmen auf robuste Aufsichtsmechanismen bei einem Unternehmen hindeutet, dessen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange unter dem Symbol MOZN gehandelt werden.

