Quantumzyme Corp. hat weitere Fortschritte bei strategischen Unternehmensinitiativen bekannt gegeben, die das Unternehmen für seine nächste Entwicklungsphase positionieren sollen, darunter einen geplanten 4:1-Aktiensplit und die Vorbereitung einer Änderung des Firmennamens und Börsensymbols. Das Biotransformationsunternehmen, das sich auf nachhaltige enzymbasierte Lösungen konzentriert, bestätigte, dass sein Verwaltungsrat den Aktiensplit für seine ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien genehmigt hat.
Der Aktiensplit soll das öffentliche Marktprofil des Unternehmens verbessern, indem die Kapitalstruktur neu kalibriert wird, um mehr Flexibilität in der Aktienstruktur zu ermöglichen, die administrative Effizienz beim Handel der Stammaktien zu unterstützen und das öffentliche Aktienprofil mit der aktuellen Entwicklungsphase des Unternehmens in Einklang zu bringen. Laut der Ankündigung wird der Aktiensplit erst nach Abschluss der anstehenden Änderung des Firmennamens und Börsensymbols eingereicht.
Quantumzyme Corp. befindet sich nun in der Endphase der Umfirmierung zu Quantum Genesis AI Corp., eine Änderung, die den strategischen Fokus des Unternehmens auf die Weiterentwicklung von Enzyminnovationen durch künstliche Intelligenz, computergestützte Modellierung und datengesteuerte Forschung widerspiegelt. Das Unternehmen erwartet, dass die Namens- und Börsensymboländerung in naher Zukunft abgeschlossen sein wird. Unmittelbar nach Wirksamwerden des neuen Namens und Symbols plant das Unternehmen, den Aktiensplit bei der Financial Industry Regulatory Authority gemäß den geltenden regulatorischen Anforderungen einzureichen.
Naveen Kulkarni, Präsident von Quantumzyme Corp., erklärte, dass die geplante Neupositionierung und die Kapitalstrukturinitiativen darauf abzielen, das öffentliche Marktprofil des Unternehmens besser mit seiner langfristigen strategischen Ausrichtung in Einklang zu bringen. „Die zuerst erfolgende Namens- und Symboländerung schafft eine klare Grundlage, und der vorgeschlagene Aktiensplit soll – vorbehaltlich regulatorischer Prüfung – eine effizientere und zugänglichere öffentliche Aktienstruktur unterstützen, während wir unseren Technologie- und Betriebsplan weiter umsetzen“, erläuterte Kulkarni.
Falls und sobald genehmigt, wird der Aktiensplit die Anzahl der ausgegebenen Stammaktien erhöhen und gleichzeitig den Aktienkurs proportional anpassen. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass diese Maßnahme mehrere potenzielle Vorteile bieten könnte, darunter erhöhte Flexibilität zur Unterstützung zukünftiger Unternehmensinitiativen. Das Unternehmen betont, dass der Aktiensplit nicht dazu dient und allein nicht die Gesamtmarktkapitalisierung des Unternehmens verändern wird. Der Aktiensplit wird die proportionalen Eigentumsanteile bestehender Aktionäre nicht beeinflussen, abgesehen von geringfügigen Anpassungen, die sich aus der Behandlung von Bruchstückaktien gemäß den üblichen Verfahren des Transferagenten ergeben können.
Das Unternehmen erwartet, weitere Updates zur Wirksamkeit der Namens- und Symboländerung sowie zum Zeitplan und Status des Einreichungs- und Prüfungsprozesses für den Aktiensplit durch nachfolgende öffentliche Bekanntmachungen bereitzustellen. Der geplante Aktiensplit unterliegt weiterhin regulatorischer Prüfung und Genehmigung, und es kann keine Zusicherung bezüglich des Zeitplans oder der Durchführung des Splits gegeben werden. Weitere Informationen und Updates finden Sie unter www.quantumzymecorp.com und im Unternehmensprofil unter www.otcmarkets.com/stock/QTZM.

