Paar aus Palm Beach reicht Schiedsklage gegen Terminix/Rentokil wegen unvollendeter Termitenreparaturen ein

Paar aus Palm Beach reicht Schiedsklage gegen Terminix/Rentokil wegen unvollendeter Termitenreparaturen ein

John A. und Bonnie W. Stepan, langjährige Bewohner von Palm Beach, Florida, haben eine Schiedsklage gegen Terminix/Rentokil eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen Vertragsbruch, Betrug sowie Verstöße gegen floridianische Verbraucherschutz- und Seniorenmissbrauchsgesetze vor. Die am 26. Juni 2026 eingereichte Beschwerde bezieht sich auf einen Servicevertrag, in dem sich das Unternehmen verpflichtet hatte, Termitenschäden am Loggia-Esszimmer ihres Hauses zu beheben. Laut der Schiedsklage meldeten die Stepans den Schaden erstmals im Jahr 2020, und die Arbeiten sind bis heute nicht abgeschlossen, sodass sie ihr Esszimmer seit etwa sechs Jahren nicht nutzen können.

Die Klage fordert Schadenersatz wegen angeblichen Vertragsbruchs, systematischen Betrugs, vorsätzlicher Zufügung seelischer Qualen sowie Verstöße gegen floridianische Verbraucherschutz- und Seniorenmissbrauchsgesetze. Frau Stepan ist 79 Jahre alt, Herr Stepan 80. Die Klage verlangt außerdem Strafschadenersatz in Höhe von über 13.000.000 US-Dollar und wirft den Beklagten vor, ein Verhaltensmuster an den Tag gelegt zu haben, das schutzbedürftige ältere Kunden geschädigt habe.

Laut der Beschwerde meldeten die Stepans den Termitenschaden an ihrem Loggia-Esszimmer im Jahr 2020. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsklage seien die Reparaturen angeblich noch immer nicht abgeschlossen. Die Beschwerde behauptet weiter, dass Terminix/Rentokil bis 2025 zwei frühere Auftragnehmer beauftragt und später wieder entlassen habe, bevor die Arbeiten abgeschlossen waren. Das Unternehmen beauftragte später One Stop Inc., einen Auftragnehmer aus Coral Gables, mit der Sanierung. Laut der Schiedsklage führte One Stop mangelhafte Arbeiten aus, verwendete ungeeignete Materialien, verstieß gegen elektrische Vorschriften und beseitigte zusätzliche Termitenschäden nicht, die während des Projekts entdeckt wurden. Die Beschwerde behauptet ferner, dass offizielle Mitteilungen der Stadt Palm Beach an einen früheren Auftragnehmer von Terminix/Rentokil gesendet und nicht beachtet worden seien.

„Dieses Unternehmen hat die Familie Stepan jahrelang gequält“, sagte Anwalt William D. McCann, der die Stepans vertritt. „Herr Stepan hat buchstäblich hunderte Anrufe bei verschiedenen Mitarbeitern von Terminix/Rentokil getätigt, nur um festzustellen, dass keine Rückrufe erfolgten, Ausflüchte gemacht und wiederholt Verzögerungen beim Abschluss der Arbeiten auftraten.“ McCann behauptet weiter, dass Terminix/Rentokil, nachdem die Stepans rechtliche Vertretung eingeschaltet hatten, zugestimmt habe, die vollständige Sanierung zu bezahlen, die Zahlung jedoch später von der Unterzeichnung einer Generalquittung abhängig gemacht habe. Laut der Schiedsklage setzte dies ein langjähriges Muster angeblicher Bösgläubigkeit fort.

Die Beschwerde verweist auch auf ein weiteres Schiedsverfahren, an dem pensionierte Schullehrer aus Alabama beteiligt waren, die nach ähnlichem Verhalten von Terminix angeblich einen Schiedsspruch über 2,8 Millionen Dollar erhielten. Dieser Fall verdeutlicht mögliche systemische Probleme in der Schädlingsbekämpfungsbranche im Umgang mit älteren Kunden. Die Erfahrung der Stepans unterstreicht die Bedeutung, Unternehmen für vertragliche Verpflichtungen zur Rechenschaft zu ziehen, insbesondere wenn schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte dies einen Präzedenzfall für Verbraucherschutz- und Seniorenmissbrauchsklagen in Serviceverträgen schaffen.

Das Schiedsverfahren ist noch anhängig, und die in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe sind nicht rechtskräftig festgestellt. Der Ausgang könnte erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie Schädlingsbekämpfungsunternehmen langfristige Sanierungsprojekte abwickeln und mit älteren Kunden interagieren. Der Fall der Stepans dient als warnendes Beispiel für Verbraucher, Kommunikation zu dokumentieren und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Dienstleistungen nicht wie versprochen erbracht werden.

Das Redaktionsteam Burstable.News

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