Visa sieht sich mit Aktionärsforderung zu Gesundheitsleistungen bei Geschlechtsangleichung konfrontiert
Found this article helpful?
Share it with your network and spread the knowledge!

Visa, Inc. wird auf seiner Jahreshauptversammlung am 28. Januar einen bedeutenden Aktionärsantrag konfrontieren, der die Gesundheitsleistungsrichtlinien des Unternehmens im Zusammenhang mit Geschlechtsangleichungsverfahren in Frage stellt. Das National Legal and Policy Center (NLPC), ein Visa-Aktionär, drängt das Unternehmen, potenzielle Risiken seiner aktuellen Gesundheitspolitik zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Personen, die später eine Rückgängigmachung von Geschlechtsangleichungsverfahren anstreben.
Der Antrag wirft wichtige Fragen zur unternehmerischen Haftung und zur Gleichstellung im Gesundheitswesen auf, zu einer Zeit, in der Klagen von Personen, die ihre Geschlechtsangleichung rückgängig machen wollen, landesweit zunehmen. Claire Abernathy, eine 20-jährige Person, die ihre Geschlechtsangleichung rückgängig gemacht hat, wird den Vorstand von Visa über ihre Erfahrungen mit Angleichungsverfahren ab dem Alter von 12 Jahren informieren und dabei Bedenken hinsichtlich der Versicherungsdeckung für Rückgängigungsverfahren hervorheben.
Die Herausforderung erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Prüfung betrieblicher Gesundheitspolitiken, die geschlechtsbezogene Verfahren abdecken. Der Antrag des NLPC weist darauf hin, dass Visas derzeitige Versicherungsdeckung über CIGNA verschiedene Geschlechtsangleichungsverfahren für Mitarbeiter und deren Angehörige umfasst, während möglicherweise keine Deckung für die Rückgängigmachung dieser Eingriffe besteht.
Das Thema hat erhebliche Auswirkungen auf die amerikanische Wirtschaft, da die Equal Employment Opportunity Commission die Verweigerung gleichwertiger Leistungen aufgrund von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung als diskriminierend betrachtet. Die Securities and Exchange Commission hat bereits Personen, die ihre Geschlechtsangleichung rückgängig machen, in solche geschützten Kategorien aufgenommen, was auf potenzielle rechtliche und regulatorische Konsequenzen für die Gesundheitspolitik von Unternehmen hindeutet.
Diese Entwicklung signalisiert einen breiteren Trend zunehmender Aktionärsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsleistungsrichtlinien, wobei ähnliche Anträge bereits bei großen Unternehmen wie Johnson & Johnson und PepsiCo vorgelegt wurden. Für Unternehmen unterstreicht die Debatte die wachsenden Herausforderungen, inklusive Gesundheitspolitiken mit potenziellen rechtlichen und ethischen Verantwortungen gegenüber Mitarbeitern, die eine Rückgängigmachung ihrer Geschlechtsangleichung anstreben, in Einklang zu bringen.