Selbstverwaltete IRAs ermöglichen Investitionen in Prozessfinanzierung und strukturierte Vergleichszahlungen
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Next Generation Trust Company, ein Verwahrer selbstverwalteter Rentenpläne, hat einen Artikel über Investitionen in Prozessfinanzierung und strukturierte Vergleichszahlungen veröffentlicht. Diese beiden alternativen Anlageformen aus dem Rechtssektor können in ein selbstverwaltetes IRA (SDIRA) oder andere selbstverwaltete Pläne aufgenommen werden.
Laut Jaime Raskulinecz, Gründerin und CEO von Next Generation, handelt es sich bei strukturierten Vergleichsinvestitionen um etablierte Anlageformen, während Prozessfinanzierung ein neuerer und wachsender Trend im Bereich alternativer Anlagen darstellt. Inhaber eines selbstverwalteten IRA können sowohl in Prozessfinanzierung für Rechtsstreitigkeiten durch einen nichtregressiven Vorschuss als auch in strukturierte Vergleichszahlungen investieren und so ihre Rentenkonten durch langfristige passive Erträge vermehren.
Bei der Prozessfinanzierung gewährt der Inhaber eines selbstverwalteten IRA einen nichtregressiven Geldvorschuss zur Finanzierung von Rechtsfällen. Dieser Vorschuss unterstützt den Kläger oder dessen Anwalt bzw. Kanzlei im Austausch gegen einen Anteil am endgültigen Vergleich oder Gerichtsurteil. Es handelt sich um eine passive Investition, bei der der Anleger nur dann Geld verdient, wenn der Fall erfolgreich abgeschlossen wird. Daher ist das Risiko relativ hoch, aber es besteht die Möglichkeit hoher Renditen – in der Regel basierend auf einem Prozentsatz des Schadens oder einem Vielfachen der Anfangsinvestition – falls der Fall gewonnen wird.
Prozessfinanzierung kann in vielen Arten von Fällen eingesetzt werden und erfolgt entweder in einem Einzelfall oder in einem Portfolio von Rechtsfällen über eine Finanzierungsgruppe, eine Online-Plattform oder einen Hedgefonds, der sich auf Prozessfinanzierung spezialisiert hat. Weitere Informationen zu dieser alternativen Anlageform sind im vollständigen Blogbeitrag unter https://www.NextGenerationTrust.com verfügbar.
Bei strukturierten Vergleichszahlungen wird die an einen Kläger gezahlte Entschädigung über einen Zeitraum von Jahren verteilt, ähnlich wie bei Rentenversicherungen. Der Vergleich wird vom Gericht festgelegt und in der Regel von einem Versicherungsunternehmen ausgezahlt. Kläger können sich entscheiden, auf das wiederkehrende stetige Einkommen im Laufe der Zeit zu verzichten und ihren zukünftigen Einkommensstrom zu einem reduzierten Pauschalbetrag zu verkaufen. Investoren können mit ihrem selbstverwalteten IRA die Rechte an diesen zukünftigen Zahlungen zu einem geringeren Betrag als ihrem Gesamtwert erwerben.
Das SDIRA erhält dadurch stetige passive Erträge, da der Zahlungsplan gemäß der ursprünglichen Vereinbarung fortgesetzt wird, wobei die Einnahmen den Investitionsbetrag übersteigen und nur ein geringes Risiko besteht. Diese Anlageform bietet konservative Anlegern eine Möglichkeit, stabile Erträge zu erzielen, während die Prozessfinanzierung höhere Risiken bei potenziell höheren Renditen birgt. Beide Optionen erweitern das Anlagespektrum für Rentenanleger jenseits traditioneller Aktien und Anleihen.
Die Möglichkeit, in diese alternativen Anlageformen zu investieren, bietet Anlegern zusätzliche Diversifizierungsmöglichkeiten für ihre Rentenportfolios. Während strukturierte Vergleichszahlungen geringere Risiken und vorhersehbare Erträge bieten, kann die Prozessfinanzierung bei erfolgreichen Rechtsfällen substantiale Renditen generieren. Diese Flexibilität ist besonders in volatilen Märkten wertvoll, wo traditionelle Anlageklassen möglicherweise nicht die gewünschten Ergebnisse liefern.
Mehr Informationen zu SDIRAs und den vielen alternativen Anlageformen, die diese Pläne ermöglichen, sind auf https://www.NextGenerationTrust.com verfügbar. Die wachsende Beliebtheit dieser Anlageoptionen spiegelt den Trend wider, dass Investoren zunehmend nach innovativen Wegen suchen, um ihre Altersvorsorge zu optimieren und sich von traditionellen Marktschwankungen unabhängiger zu machen.
