SOWITEC lädt Anleihegläubiger zu zweiter Anleihegläubigerversammlung am 8. Oktober 2025 ein
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Die SOWITEC group GmbH hat bekannt gegeben, dass die schriftliche Abstimmung für die Anleihe 2018/2026 das erforderliche Quorum von 50 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens nicht erreicht hat. Mit einer Beteiligungsquote von lediglich 12,18 Prozent war die Abstimmung damit beschlussunfähig. Aus diesem Grund lädt das Unternehmen die Anleihegläubiger nun zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung ein, die am 8. Oktober 2025 in Sonnenbühl als Präsenzveranstaltung stattfinden wird.
Die Einladung zur Versammlung wurde am 23. September 2025 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht. Für die zweite Anleihegläubigerversammlung ist ein geringeres Quorum von 25 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Das Unternehmen appelliert daher an alle Anleihegläubiger, aktiv an der Versammlung teilzunehmen.
Als Anreiz für die Teilnahme bietet SOWITEC eine Vergütung in Höhe von 0,5 Prozent des eingetragenen Nennwerts an, mindestens jedoch 75 Euro pro Depot. Die Auszahlung dieser Teilnahmegebühr ist jedoch an zwei Bedingungen geknüpft: Zum einen muss das erforderliche Quorum von 25 Prozent erreicht werden, zum anderen erfolgt die Zahlung erst nach Umsetzung der Beschlüsse. Das Formular zur Beantragung der Teilnahmegebühr steht auf der Unternehmenswebsite zum Download bereit.
Hintergrund der außerordentlichen Versammlung ist die angespannte Liquiditätssituation des Unternehmens. SOWITEC befindet sich zwar in fortgeschrittenen Verhandlungen über den Verkauf eines Teilportfolios mit 80 MW in Deutschland, dessen Erlöse zur teilweisen Rückzahlung der fälligen Anleihe verwendet werden sollen. Sollte sich der Vertragsabschluss jedoch verzögern, könnte das Unternehmen in Liquiditätsengpässe geraten. Die Liquidität belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 0,4 Millionen Euro und war damit um 3,1 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr. Bis zum 31. Juli 2025 konnte sie zwar auf 1,4 Millionen Euro gesteigert werden, bleibt aber dennoch kritisch.
Die mit der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) abgestimmten Beschlussvorlagen sehen vor, die fällige Teilrückzahlung in Höhe von 2.290.200 Euro vom 8. November 2025 um sechs Monate auf den 8. Mai 2026 zu verschieben. Zusätzlich wird der Verzicht auf Kündigungsrechte wegen der nicht erfolgten Teilrückzahlung sowie die Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters zur Ausübung von Kündigungen und vorübergehenden Verzichten beantragt. Die fälligen Zinsen in Höhe von 8 Prozent oder etwa 0,4 Millionen Euro sollen dagegen planmäßig und vollständig am 8. November 2025 gezahlt werden.
Die zweite Anleihegläubigerversammlung stellt somit eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens dar. Die getroffenen Entscheidungen werden nicht nur die unmittelbare Liquidität von SOWITEC beeinflussen, sondern auch Signalwirkung für die gesamte Branche der Erneuerbaren-Energien-Projektentwickler haben. Für Anleger bedeutet die Versammlung die Möglichkeit, aktiv an der Stabilisierung des Unternehmens mitzuwirken und damit langfristig ihre Investments zu sichern.
